Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.
Finanzamtsverzeichnis www.finanzamt.de
Bundessteuerberaterkammer www.bstbk.de
Bundessteuerblatt www.bundessteuerblatt.de
Bundeszentralamt für Steuern www.steuerliches-info-center.de
Bund der Steuerzahler www.steuerzahler.de
Industrie- und Handelskammer www.ihk.de
Bundesministerium der Finanzen www.bundesfinanzministerium.de
Bundesministerium der Justiz (Gesetze online) www.bundesrecht.juris.de
Bundesfinanzhof BFH www.bundesfinanzhof.de
DATEV www.datev.de
Steuernetz.de (Online Zeitung) www.steuernetz.de
Juris Rechtsdatenbank www.juris.de
Forum Deutsches Recht www.recht.de
Becksche Linkliste www.beck.de
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik www.bsi.bund.de
Bundesbeauftragter für den Datenschutz www.bfdi.bund.de
Internetsicherheit für Bürger www.bsi-fuer-buerger.de
Die e-Rechnung kommt!
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Einführung obligatorischer E-Rechnungen an Geschäftskunden (B2B) beschlossen.
Der Vorrang der Papierrechnung entfällt ab 01.01.2025. Jedes Unternehmen ist berechtigt, E-Rechnungen zu versenden.
Der Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen wird somit bereits zum 01.01.2025 verpflichtend.
Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten Übergangsregeln; spätestens zum 01.01.2028 ist auch das Ausstellen von E-Rechnungen im B2B-Bereich zwingend.
Erste Erfahrungen mit eingehenden E-Rechnungen haben Sie bereits gemacht, da unsere Kanzlei bereits Rechnungen als E-Rechnungen versendet.
Dabei gilt zu beachten: Ein PDF ist keine E-Rechnung!
Elektronische Rechnungen müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen, z.B: XRechnung, ZUGFeRD 2.x.
Es ist daher wichtig, rechtzeitig passende Software-Lösungen und Prozesse in Ihrem Unternehmen einzuführen.
Sicherlich bedeutet die Umsetzung dieser weiteren gesetzlichen Änderung zunächst einen Mehraufwand, der in Ihren Tagesablauf integriert werden muss.
Um E-Rechnungen empfangen und erstellen zu können, müssen in Ihrem Unternehmen möglicherweise neue Software-Lösungen und auch die damit verbundenen Prozesse eingerichtet werden.
Wir möchten diese Herausforderung mit Ihnen gemeinsam meistern und unterstützen Sie gern bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Je schneller Sie die E-Rechnung einführen, desto schneller profitieren Sie auch von den sich ergebenden Vorteilen:
Effiziente Workflows: Durch den Einsatz digitaler Rechnungsbelege profitieren Sie von medienbruchfreien Prozessen: vom Empfang, der Prüfung und Freigabe der E-Rechnung bis zur
Verarbeitung in der Finanzbuchführung.
Zeitersparnis: Fehleranfällige manuelle Dateneingaben entfallen. Das verbessert nicht nur die Qualität Ihrer Buchführung: Sie können die gewonnene Zeit auch für wertschöpfende Tätigkeiten nutzen.
Kostenersparnis: Mit E-Rechnungsprozessen können Sie effektiv sparen: Denn Kosten für Papier und Kuverts, Druck- und Portokosten oder Ordner und Aktenschränke entfallen komplett.
Modellrechnungen zeigen Einsparungen von bis zu 60 Prozent gegenüber Rechnungen auf Papier.
Transparenzgewinn: Eingangs- und Ausgangsrechnungen liegen in der Cloud. Bei Fragen können Mitarbeitende schnell zugreifen und sind direkt auskunftsfähig.
Besseres Cash-Management: Skontoabzugsmöglichkeit durch schnellere Eingangsrechnungsbearbeitung und hohe Transparenz auf der Ausgabenseite. Es sorgt für eine beschleunigte und sichere Zustellung elektronischer Rechnungen beim Empfänger für einen schnelleren Zahlungseingang und sinkende Mahnquoten.
Mit der DATEV haben wir einen Partner an unserer - und Ihrer - Seite, der bestens auf die E-Rechnung vorbereitet ist:
Das Portal DATEV Unternehmen online ist bereits jetzt E-Rechnungsfähig.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die E-Rechnungsplattform der DATEV zu nutzen, um den Empfang und Versand von E-Rechnungen aus Ihren hausinternen Systemen zu erleichtern.
Die DATEV E-Rechnungsplattform bietet Ihnen:
eine zukunftssichere Lösung zum Erstellen von elektronischen Rechnungen
eine Empfangs- und Versandmöglichkeit von E-Rechnungen ab dem Jahreswechsel 2024/25
die Erfüllung der ab 2025 geltenden gesetzlichen Vorgaben
die zukünftig verpflichtende Meldung von (Einzel-)Umsätzen an das Finanzamt
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